Beitragseinreichung / Präsentationen

Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, die nachfolgenden Hinweise für Ihre Teilnahme zu beachten.

Wir freuen uns darüber, wenn Sie als Teilnehmer/in einen Vortrag halten und/oder mit einem Poster Ihre neusten Forschungsergebnisse einem breiten internationalen Publikum vorstellen möchten. Sie können gerne auch mehrere Beiträge pro Person einreichen.
 

Einreichung einer Kurzzusammenfassung (Vorträgen/Poster als Short abstract):

  • Der Programmausschuss entscheidet anhand Ihrer eingereichten Kurzzusammenfassung (Short abstract), ob Ihr Vortrag/Poster für die Konferenz akzeptiert wird. In diesem Fall wird der Short abstract in einem Abstract-Band zur Konferenz zusammen mit Ihren Kontaktdaten und den Mitautoren/inn/en des Beitrages veröffentlicht. Sie werden über die Entscheidung der Programmkommission rechtzeitig (per E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihres Accounts im Kongressmanagement-System) informiert werden (bitte beachten Sie daher die hier aufgeführten Termine und Fristen).
  • Alle Kurzzusammenfassungen können nur über dieses Kongressmanagement-System eingereicht werden. Dabei gilt:
    • Sie müssen in englischer Sprache verfasst werden.
    • Es sind max. 6 Autoren/inn/en zulässig.
    • Der Inhaltsteil Ihrer Kurzzusammenfassung darf max. 1.500 Zeichen umfassen. In dieser Zahl nicht enthalten sind Leerzeichen sowie Vortragstitel, Autoren, Anschriften etc.
    • Bitte verzichten Sie darauf, den Vortragstitel ausschließlich in Großbuchstaben zu schreiben, und gehen Sie im Text sparsam mit Summenformeln um.
    • Es gibt kein Korrektorat. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ihre Kurzzusammenfassung frei von Rechtschreibfehlern etc. ist.
  • Die Programmkommission behält sich für die Veröffentlichung im Abstract-Band formale Änderungen an Ihrem Short Abstract vor (z. B. Korrektur der Groß- und Kleinschreibung im Titel oder der Formatierung von Summenformeln etc.).
     

Für alle Teilnehmer/inn/en gilt:

  • Es gilt: Single-Anmeldung; d. h. Mehrfachanmeldungen über eine Person sind nicht möglich! Sollten Sie über eine dritte Person zu dieser Veranstaltung angemeldet worden sein, so kann ein Beitrag nur über das Benutzerkonto dieser Person in Ihrem Namen eingereicht werden.
  • Wenn Sie einen Vortrag/Poster einreichen, müssen Sie sich zuerst als Teilnehmer/in zu dieser Veranstaltung anmelden. Erst im Anschluss können Sie dann über dieses Kongressmanagement-System Ihren Beitrag und danach weitere Unterlagen zu diesem Beitrag einreichen.
  • Wenn Ihre Einreichung von dem Programmausschuss nicht akzeptiert wird, so können Sie Ihre Teilnahme an der Veranstaltung (gilt nur für die D-A-CH-Tagung!) bis zum 22. März 2019 kostenfrei stornieren. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an die DKG-Geschäftsstelle unter congress@dkg.de.
  • Der Programmausschuss erwartet, dass alle Referenten/inn/en und Autor/inn/en, ihre Teilnahmegebühr fristgerecht begleichen (siehe bitte auch Termine und Fristen). Sollten Sie bis zum dort benannten Termin Ihre Teilnahmegebühr nicht beglichen haben, so kann Ihre Einreichung im Programm und in den Konferenzunterlagen nicht berücksichtigt werden.
  • Geeignete Beiträge können in der DKG Verbandszeitschrift „cfi/Ber. der DKG“ veröffentlicht werden. Diese Beiträge werden von dem Programmausschuss mit den Herausgebern der Zeitschrift nach dem Symposium ausgewählt. In diesem Fall wird man - unaufgefordert (per E-Mail an die E-Mail-Adresse Ihres Accounts im Kongressmanagement-System) - Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
     

Für alle Referenten/inn/en (Vorträge/Poster):

  • Der Tag Ihres Vortrages (insbesondere bei Buchung einer Tageskarte/2-Tages-Karte) ist von der Programmgestaltung durch die Programmkommission abhängig und kann der erste, zweite oder dritte Tag der Veranstaltung sein. Um Ihren Vortrag halten zu können, müssen Sie an dem entsprechenden Tag anwesend sein.
  • Sie können zu Ihrem eingereichten Beitrag optional einen Lebenslauf hinzufügen. Der Vorsitzende des Panels wird ihn (nur) verwenden, um Sie persönlich - vor Ihrem Vortrag - mit einigen einleitenden Worten vorzustellen (z. B. derzeitiger Beruf, aktueller Arbeitgeber, Ausbildung, Werdegang, Mitgliedschaften, Aktivitäten, Interessen, Arbeitsfelder, sowie eventuell weitere persönliche Informationen).
  • Vortragsdauer:
    • Plenary speaker: Die Vortragsdauer beträgt 30 Minuten.
    • Keynote speaker: Die Vortragsdauer 25 Minuten (ohne Diskussion).
    • Speaker: Die Vortragsdauer 15-20 Minuten mit anschließender 5-10-minütiger Diskussion
  • Vortragssprache: Sie wählen, ob Sie Deutsch (gilt nur für Vorträge) oder Englisch sprechen wollen.
  • Vortragsfolien: Ausschließlich in englischer Sprache
     

Für den/die Autor/in eines Posters:

  • Posterformat: DIN A0 vertikal (841 mm breit, 1189 mm hoch)
  • Die Poster-Session findet am Montag, den 06. Mai 2019 statt. Um Ihr Poster zu präsentieren, müssen Sie an diesem Tag anwesend sein.
  • Bei Teilnahme am Posterwettbewerb:
    Posterwettbewerb / Teil I: Sie stellen Ihr Poster mit einem zweiminütigen Kurzvortrag in englischer Sprache vor. Dieser kann durch max. zwei Vortragsfolien – ebenfalls in englischer Sprache – unterstützt werden. Posterwettbewerb / Teil II: Nach den Präsentationsvorträgen findet eine Besichtigung der Poster durch die Jury und die Konferenzteilnehmer, anlässlich des Get-togethers (Postershow) am 6. Mai 2019, ab 19:00 Uhr, statt, welche die Anwesenheit der Autor/inn/en der Poster erfordert.
     

Allgemein zu Präsentationen:

  • Bitte reichen Sie Ihre vollständige Vortragspräsentation nur über dieses Kongressmanagement-System ein.
  • Die Organisatoren werden sich bemühen, vor Ort einen Speakers Preview Room einzurichten, um die Vortragspräsentationen per USB-Stick zu übernehmen.
  • Ausschließliches Präsentationsformat ist Microsoft PowerPoint (ab Version 2013) für Windows. Bitte beachten Sie die Inkompatibilitäten zwischen Apple- und Windows-Betriebssystemen.
  • Es gilt: Eine Datei pro Vortrag. Medien wie Video-Clips müssen deswegen in die abgegebenen Dateien integriert sein. Laptops und Beamer stehen in allen Vortragssälen zur Verfügung.
  • Eigene Laptops können aus organisatorischen Gründen nicht angeschlossen werden!

Termine / Fristen

 

30. April 2019
Anmeldeschluss

 

25. Januar 2019

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Einreichungsfrist (orale) Vorträge


ab 01. Februar 2019

  •  

Frühbucher-Rabatt endet

  •  

Information per E-Mail über Annahme / Nicht- annahme der eingereichten (oralen) Vorträge   an die Referenten

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Versendung der Teilnehmerrechnungen. An  alle Vortragenden /  Autoren per E-Mail.


21./22. März 2019

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Einreichungsfrist für Poster

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Vorläufige Programmübersicht (orale Vorträge) wird veröffentlicht.
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Frist zur kostenfreien Stornierung von Teilnehmeranmeldungen endet
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Die Frist zur Zahlung der Teilnahmegebühr für Vortragende/Autoren endet. Bei Nichtzahlung  kann auf Entscheidung des Programmausschusses der Beitrag aus dem Programm / den Konferenzunterlagen entfernt werden.
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Die Sonderfrist für Referent/innen eines nicht  akzeptierten Vortrages bzw. Autor/innen eines nicht akzeptierten Posters zur Stornierung  ihrer Teilnahme endet.


ab 01. April 2019

  •  
Vorläufige Programmübersicht (Poster) wird  veröffentlicht.


12. April 2019

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Einreichungsfrist  für Bewerbungen zum Hans-Walter-Hennicke-Vortragswettbewerb 2019

  •  

Einreichungsfrist für Vortragsfolien zum        Posterwettbewerb (bei Nichteinreichung kann der Beitrag im Programm / Konferenzunterlagen nicht berücksichtigt werden)

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Redaktionsschluss:  Programmheft / Abstractband / Teilnehmerverzeichnis